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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 95/06
§§: GewStG § 2, HGB § 118, HGB § 233
Schlagwörter Stille Gesellschaft, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative
Rechtsfrage: Ist ein stiller Gesellschafter einer GmbH, dem die Rechte nach § 118 HGB zustehen und dem in seiner Eigenschaft als GmbH-Gesellschafter die Befugnis eingeräumt ist, jederzeit die Abberufung oder Bestellung eines von ihm bestimmten alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführers zu verlangen, als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn sein Mitunternehmerrisiko eher schwach ausgeprägt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.10.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 2887/05 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2010
Erledigungs-Az: IV R 100/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 100/06 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 20