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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 112/02 |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Verlust, Gewerbebetrieb, Zurechnung |
| Rechtsfrage: | Sie die Verluste aus einem Großhandel mit Computern und Zubehör und elektrischen Messgeräten der Ehefrau, die das Gewerbe angemeldet hatte, oder dem Ehemann zuzurechnen? |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 10.07.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1892/01 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1598 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 46 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 02.09.2003 |
| Erledigungs-Az: | X B 112/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |