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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 80/00 |
§§: | EStG § 40 Abs. 1, EStG § 8 Abs 2, AO 1977 § 125 |
Schlagwörter | Pauschalierung, Antrag, Nichtigkeit, Sachbezug, Versicherung |
Rechtsfrage: | Rabatte von Konzerngesellschaften des Arbeitgebers auf Versicherungsprämien als Arbeitslohn. Setzt der nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung gem. § 40 EStG erlassene Nachforderungsbescheid einen entsprechenden Pauschalierungsantrag des Arbeitgebers voraus? Stellt bei antragsgebundenen bzw. mitwirkungspflichtigen Verwaltungsakten ein fehlender Antrag einen besonders schweren und offenkundigen Mangel dar, der zur Nichtigkeit des gleichwohl ergangenen Bescheides führt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VI 67/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 80/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 06 54 |