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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 78/02 |
| §§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 7 Abs. 1, HGB § 247 Abs. 2, HGB § 266 |
| Schlagwörter | Absetzung für Abnutzung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Betriebsveräußerung, Leasing |
| Rechtsfrage: | Berechtigung zur Vornahme von Absetzungen für Abnutzung: Rechnen bisher geleaste Anlagegüter, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbetriebs noch vom Veräußerer erworben und anschließend mit dem Betrieb veräußert werden, zum Anlagevermögen oder nur zum Umlaufvermögen? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 07.09.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 18 K 8374/97 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 49 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.08.2005 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 78/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 49 05 |