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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 15/01
§§: GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 9, GrEStG § 1 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Public-Leasing-Vertrag, Bemessungsgrundlage, Investition, Gebäude, Erweiterungsbau
Rechtsfrage: Public-Leasing-Vertrag. Erfüllen im Rahmen eines laufenden sog. Public-Leasing-Vertrages auch die Investitionskosten für Gebäudeerweiterungen den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG und sind die Kosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn diese Gebäude, aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung durch den Leasinggeber erstellt und die dafür zu entrichtenden Leasingraten in den noch laufenden, angepassten Leasingvertrag einbezogen werden. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.01.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 7928/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2003
Erledigungs-Az: II R 15/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 73