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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 2/03
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1, EStG § 40 b
Schlagwörter Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung, Lohnsteuer, Erstattung, Rückwirkung, Lohnsteuer-Anmeldung
Rechtsfrage: Liegt in der Weiterleitung der im Jahre 1995 an eine Pensionskasse gezahlten Direktversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer an eine im Jahre 1997 gegründete und genehmigte Rückdeckungspensionskasse zur Begründung einer Rückdeckungsversicherung für die vom Arbeitgeber nunmehr zugesagten Pensionen ein rückwirkendes Ereignis, das zu einer Änderung der Lohnsteuer-Anmeldungen und damit zur Erstattung der ursprünglich pauschal gemäß § 40 b EStG angemeldeten Lohnsteuer führt? Ist die nachträgliche Beseitigung des eingetretenen wirtschaftlichen Ergebnisses eines unwirksamen Rechtsgeschäftes ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung, weil die vertragliche Ausgestaltung der Direktversicherung der einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich nicht vollzogen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.11.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 128/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 506
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2006
Erledigungs-Az: VI R 2/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 20 81