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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 965/00 (BVerfG) |
§§: | FGO § 40, FGO § 44, AO § 360 Abs. 1, AO § 360 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verfassung, Referenzmenge, Landwirtschaft, Klagebefugnis, Hinzuziehung, Beschwer, Rechtsbehelfsbefugnis, Einspruchsentscheidung, Anfechtungsklage |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfahrensmangel aufgrund Rechtsverletzung eines Dritten durch Zurücknahme der Referenzmenge; Klagebefugnis aufgrund eigener Beschwer; Rechtsbehelfsbefugnis eines Hinzugezogenen; Einspruchsentscheidung als selbständiger Gegenstand einer Anfechtungsklage. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VII B 202/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 57 32 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 31.08.2000 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 965/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |