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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 91/13 (BFH) |
§§: | 5. VermBG § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 5. VermBG § 15 Abs. 4 |
Schlagwörter | Vermögenswirksame Leistung, Auslegung, Miteigentumsanteil, Aufteilung, Immobilienfonds |
Rechtsfrage: | Dürfen mit einer einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a 5. VermBG in der im Streitfall anzuwendenden Fassung die Intentionen der gesetzlichen Neufassung vorweggenommen werden (keine Anwendung bei Erwerb von Miteigentumsanteilen im tausendstel Bereich, Erforderlichkeit des Vorliegens der Förderungsbedingungen für beide Anlageformen bei einer Anlageform, die sowohl in Wohngebäude als auch in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien investiert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 434/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 91/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 29 90 |