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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 26/12 (BFH) | 
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 14 Nr. 1, AO § 41 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Zurechnung, Bedingung, Bemessungsgrundlage, Anteilsvereinigung | 
| Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Durchführung eines Kaufvertrags trotz fehlenden Bedingungseintritts: Ist dem Käufer eines Grundstücks dieses bereits ab dem Zeitpunkt der Auflassungserklärung grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen, auch wenn die vereinbarte aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.06.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1667/09 GrE | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 25 93 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2014 | 
| Erledigungs-Az: | II R 26/12 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 33 40 | 
