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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/06
§§: KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, KStG § 14, AktG § 302 Abs. 3
Schlagwörter Ergebnisabführungsvertrag, Verlustübernahme, Vereinbarung
Rechtsfrage: Steuerrechtliche Anerkennung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen einer GmbH & Co. KG und einer GmbH: Erfordert die Vorschrift in § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG, wonach eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG "vereinbart" sein muss, dass in der schriftlichen Vertragsurkunde eine ausdrückliche Wiederholung des Gesetzeswortlauts von § 302 Abs. 3 AktG oder ein ausdrücklicher Hinweis auf die entsprechende Geltung dieser Vorschrift enthalten sein muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.01.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 791/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2008
Erledigungs-Az: IV R 76/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 76/06 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 45 10