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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 22/19 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 9 Abs. 1, UStG § 9 Abs. 3, FGO § 47, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Grundstücksveräußerung, Rückgängigmachung, Klagefrist, Bekanntgabefiktion, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung bei einem Grundstückskaufvertrag: 1. Ist die nachträgliche Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei einem Grundstückskaufvertrag unwirksam, da eine Bindungswirkung an den ersten notariell beurkundeten Vertrag besteht? Ist eine Änderung aufgrund des BMF-Schreibens vom 2.8.2017 (BStBl 2017 I S. 1240) noch möglich? - 2. Konnte die Klägerin hinsichtlich des Zugangs der Einspruchsentscheidung die Zugangsvermutung nach der Drei-Tage-Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erschüttern und hat sie demnach die Klage innerhalb der Klagefrist erhoben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3115/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2021 |
Erledigungs-Az: | XI R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 17 34 |