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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/20 (BFH)
§§: ErbStG § 6 Abs. 2, ErbStG § 6 Abs. 4, BGB § 2191, ErbStG § 15
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vermächtnisnehmer, Steuerklasse, Nacherbe, Zivilrecht, Erwerb
Rechtsfrage: Ist ein beim Tode eines Beschwerten fälliges Vermächtnis als vom Vermächtnisnehmer oder als vom Beschwerten stammend zu versteuern, wenn der Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit stirbt und der Erblasser für diesen Fall einen Nachvermächtnisnehmer bestimmt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.11.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 1104/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.08.2021
Erledigungs-Az: II R 2/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 79