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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 146/00 |
§§: | DBA-Niederlande Art. 9 Abs. 2, DBA-Österreich Art. 8 Abs. 2 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Künstler, Steuerpflicht, Inland, Regisseur, Dramaturg |
Rechtsfrage: | Unterliegen die von unbeschränkt Steuerpflichtigen als Regisseur/Dramaturg im europäischen Ausland erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung, da entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung unter die einschlägigen DBA-Bestimmungen nur vortragende Künstler fallen? |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9347/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 76 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 146/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 26/01 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 18.7.2001 - I R 26/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 10 58 |