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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 12/02 |
§§: | InvZulG § 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Windkraftanlage, Elektrizitätserzeugung, Elektrizitätsversorgung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Ist für eine privat betriebene Windkraftanlage die InvZul nicht nach § 3 Satz 3 InvZulG ausgeschlossen, da die Anlage nicht der Elektrizitätsversorgung, sondern nur der Elektrizitätserzeugung dient? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1891/99 I |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 12/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 16 |