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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-513/20 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Thermalkur
Rechtsfrage: Können Zahlungen, die als Gegenleistung für die Dienstleistung des Anlegens eines individuellen Datenblatts für jeden Nutzer geleistet werden, das das Anamneseblatt mitumfasst, das zum Erwerb von Behandlungen im Rahmen der "Klassischen Thermalkuren" berechtigt, unter den Begriff "eng verbundene Umsätze" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen und somit als von der Mehrwertsteuer befreit angesehen werden?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 19 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.01.2022
Erledigungs-Az: Rs C-513/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 00 29