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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 67/15 (BFH) |
§§: | EStG § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, WEG § 14 Nr. 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Grundstück, Wohnungseigentum, Entnahme, Wirtschaftliches Eigentum |
Rechtsfrage: | Führt die Begründung von Wohnungseigentum an einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens, dessen Bebauung mit einem Doppelhaus und Übertragung einer Doppelhaushälfte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zur Entnahme des übertragenen Grundstücksanteils, oder begründet ein Sondernutzungsrecht des Übertragenden an der gesamten Grundstücksfläche das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück mit der Folge, dass eine Entnahme insoweit ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4110/13 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1591 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 67/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 15 76 |