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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/20 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 a, DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 10
Schlagwörter Steuerbare Leistung, Sonstige Leistung, Ort der Leistung, Nachweis
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Leistungsorts bei elektronischen Dienstleistungen: Hat die Klägerin ausreichend nachgewiesen, dass die elektronischen Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger erbracht wurden, der sein Unternehmen im Ausland betreibt, und der Ort der Leistung somit nicht im Inland liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.06.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 1789/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 11 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.10.2023
Erledigungs-Az: XI R 22/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 20