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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 3/09 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 1, BewG § 96, AO § 38, EStG § 18 Abs. 4
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachversteuerung, Fünfjahreszeitraum, Behaltefrist, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Ist § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG auch auf freiberufliches Betriebsvermögen anwendbar? Ist eine Nachversteuerung im Rahmen des § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ungeachtet der Frage durchzuführen, ob und inwieweit die Veräußerung bzw. Aufgabe des begünstigt erworbenen Vermögens freiwillig erfolgt oder erzwungen worden ist? Der minderjährige Erbe musste vor Ablauf der Behaltensfrist veräußern, da er selbst nicht über die für eine Fortführung der Praxis erforderliche Berufsqualifikation verfügte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.12.2008
Vorinstanz/AZ: 9 K 2414/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2010
Erledigungs-Az: II R 3/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 66