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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 60/14 (BFH)
§§: EStG § 9 b Abs. 1 Satz 1, AO § 42
Schlagwörter Vorsteuer, Rechnung, Missbrauch, Insolvenz, Werbungskosten
Rechtsfrage: Begehren auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten: Ist § 9 b Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar, wenn die umsatzsteuerlichen Tatbestände für den vollen Vorsteuerabzug erfüllt sind, dieser jedoch nur deswegen nach § 42 AO verweigert wird, weil der Rechnungsaussteller die Rechnung in Zeiten ausgestellt hat, in denen er in Vermögensverfall geraten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.02.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 475/11 E, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 373
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2016
Erledigungs-Az: VIII R 60/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 94