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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/04
§§: AStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Außensteuerrecht, Schweiz, Zwischengesellschaft, Hinzurechnungsbesteuerung, Erstattung
Rechtsfrage: Tatsächliche Entrichtung der auf die Hinzurechnungsbeträge entfallenden Steuer: Muss im Rahmen der Körperschaftsteuererstattung nach § 11 Abs. 2 AStG a.F. (Ausschüttungsüberschüsse von Schweizer Zwischengesellschaften) die auf die Hinzurechnungsbeträge entfallende Steuer innerhalb des gesetzlich festgelegten Vierjahreszeitraums tatsächlich entrichtet sein? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 09.03.2004
Vorinstanz/AZ: VI 279/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2005
Erledigungs-Az: I R 52/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 45 91