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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 33/17 (BFH)
§§: KN Unterpos. 2924 2998
Schlagwörter Einreihung, Tarifierung, Zolltarif
Rechtsfrage: Ist für Iopamidol (Rohstoff für die Herstellung von Röntgenkontrastmitteln) der CASatz Nr. 601.01.1970 ebenso wie für Substanzen der CASatz Nr. 605.12.2882 (ab der Jahr 2014 CASatz Nr. 601.01.1970) Zollfreiheit zu gewähren? - Ist der Anhang 3 der KN 2012 - 2014 nicht eindeutig und damit auslegungsbedürftig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.09.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 628/16 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 04 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2019
Erledigungs-Az: VII R 33/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 12 29