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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 27/01 |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einheitlicher Vertrag, Einheitliches Vertragswerk, Faktischer Zwang, Erwerb, Eigentumswohnung, Modernisierung, Gemeinschaftseigentum |
Rechtsfrage: | Einheitliches Vertragswerk beim Erwerb einer noch zu modernisierenden Eigentumswohnung. Sind beim Erwerb einer Eigentumswohnung und Bindung des Erwerbers an Modernisierungsmaßnahmen vorwiegend am Gemeinschaftseigentum, die Modernisierungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, auch wenn der entsprechende Beschluss der Eigentümergemeinschaft für die Auftragsvergabe erst noch herbeigeführt werden muss? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1981/97 GE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 27/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 05 16 |