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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 102/10 (BFH) |
§§: | KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 1, KStG § 10 Nr. 1 |
Schlagwörter | Spende, Gewinnverwendungsbeschluss, Destinatszahlung, Gemeinnützigkeit |
Rechtsfrage: | Stellen Zahlungen einer Stiftung an einen Destinatär, die auf der Grundlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses aus dem festgestellten Jahresüberschuss der Stiftung erfolgen, eine den Spendenabzug ausschließende offene Einkommensverteilung dar, wenn zwischen der Stiftung und dem Destinatär ein mitgliedschafts- oder gesellschafterähnliches Verhältnis besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 29/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 102/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 12 |