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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 49/07 (BFH) |
§§: | GrEStG § 19 Abs. 1 Nr. 6, AO § 169 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anzeigepflicht, Grunderwerbsteuer, Festsetzungsverjährung, Leichtfertige Steuerverkürzung |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer: Ablauf der Festsetzungsfrist wegen Verletzung der Anzeigepflicht? Stellt die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorganges bei der Körperschaftsteuerstelle des Finanzamts (unzuständige Stelle) eine leichtfertige Steuerverkürzung - trotz Ausweises einer Rückstellung für Grunderwerbsteuer in den Bilanzen - dar, die die Festsetzungsfrist auf fünf Jahre ausdehnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 345/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 49/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 20 81 |