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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 57/04
§§: EStG § 13, EStG § 14, EStG § 21
Schlagwörter Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Verpachtung, Parzellierung, Aufgabeerklärung
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes: Besteht das Verpächterwahlrecht auch dann, wenn die zunächst gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche bereits im Jahr 1965 von den Eltern des Steuerpflichtigen an verschiedene Pächter parzellenweise verpachtet worden ist und der Steuerpflichtige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die verpachteten Flächen im Jahr 1982 übernommen und diese Pachtverhältnisse fortgeführt hat mit der Folge, dass auch in diesen Fällen eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung erforderlich ist oder wurde der landwirtschaftliche Betrieb bereits in 1965 aufgegeben? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.09.2004
Vorinstanz/AZ: 16 K 4939/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 28 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2007
Erledigungs-Az: IV R 57/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 45