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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/09 (BFH)
§§: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Aktive Rechnungsabgrenzung, Bilanzierung, Wahlrecht, Änderung, Nachträgliche Tatsache
Rechtsfrage: 1. Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP): Kann bei laufend wiederkehrenden geringfügigen Beträgen (Betriebsversicherungen, Kfz-Versicherungen/-Steuern u.a.) auf die Bildung von RAP verzichtet werden (Wahlrecht) oder besteht auch insoweit Bilanzierungspflicht? - 2. Mögliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? Nachträglich bekannt gewordene Tatsache oder andere rechtliche Bewertung und Schlussfolgerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.11.2008
Vorinstanz/AZ: 9 K 2244/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2010
Erledigungs-Az: X R 20/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 22