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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/02 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 6 Abs. 2, EigZulG § 8, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Angehörige, Miteigentum, wirtschaftlicher Eigentümer, Wohnungsrecht, Objektverbrauch |
Rechtsfrage: | Kann ein lebenslängliches, nicht vererbliches, obligatorisches Wohnungsrecht, das einem Miteigentümer von einem anderen Miteigentümer gewährt wird, wirtschaftliches Eigentum begründen - Sind die verheirateten Kläger, die zusammen mit den Eltern des Klägers zu je 1/4 ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück erworben haben, welches sie aufgrund des ihnen von den Eltern auf Lebenszeit unentgeltlich eingeräumten obligatorischen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) alleine nutzen, als wirtschaftliche Alleineigentümer des Gebäudes anzusehen, mit der Folge, dass ihnen die Eigenheimzulage in vollem Umfang und nicht nur entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zu 50 v.H. zusteht - Ist die Eigenheimzulage, soweit sie für wirtschaftliches Eigentum an Miteigentumsanteilen begehrt wird, wegen Objektverbrauchs (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EigZulG) abzulehnen - Bemessungsgrundlage i.S. von § 8 EigZulG für die streitigen ideellen Grundstücksanteile mangels eigener Anschaffungskosten 0,-- DM? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | II 107/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1212 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 42/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 45 |