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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/17 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Vorfälligkeitsentschädigung, Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Veranlassungszusammenhang, Miteigentumsanteil, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar (anteiliger Abzug bei Miteigentum, Angemessenheitsprüfung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1701/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 41 |