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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 38/96
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 J: 1981/86, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 J: 1990
Schlagwörter Ausschüttung, Buchwert, Verwendbares Eigenkapital, Betriebseinnahme
Rechtsfrage: Führen Bezüge einer gewerblich tätigen KG, die auf Ausschüttungen einer unbeschränkt stpfl. AG beruhen, für die Eigenkapital i.S. des § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KStG (sog. EK 04) als verwendet gilt, insoweit zu Betriebseinnahmen , als sie den Buchwert der im Betriebsvermögen gehaltenen Anteile an der Kapitalgesellschaft übersteigen ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.04.1996
Vorinstanz/AZ: 9 K 236/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 943
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.1999
Erledigungs-Az: VIII R 38/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 14 19