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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 80/94
§§: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 1
Schlagwörter Dauerschuld, Leasing, Schausteller, Hinzurechnung
Rechtsfrage: Behandlung eines mit der Anschaffung einer Loopingbahn zusammenhängenden Kredits als Dauerschulden des bis 30.6.86 als Einzelunternehmen geführten und zum 1.7.86 in eine neu gegründete KG eingebrachten Schaustellerbetriebs, wenn die Loopingbahn zum 30.7.86 an eine Leasinggesellschaft veräußert und anschließend von der KG geleast wurde. Gehörte die Loopingbahn zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.04.1993
Vorinstanz/AZ: 6 K 1535/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.1998
Erledigungs-Az: X R 80/94 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 55 72