
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/11 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4 a |
Schlagwörter | Änderung, Nachträgliche Tatsache, Schuldzinsen, Überentnahme, Hinzurechnung |
Rechtsfrage: | Mögliche Änderung von Steuerbescheiden nach einer Außenprüfung und Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4 a EStG: 1. Sind für die Streitjahre 2003 bis 2005 keine Tatsachen nachträglich bekannt geworden, weil den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zu entnehmen war, dass keine Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angefallen sind? Handelt es sich hierbei um steuererhöhende oder steuermindernde Tatsachen? - 2. Ist im Streitjahr 2004 eine Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4 a EStG möglich, obwohl in diesem Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 126/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 1/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 28 |