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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1692/08 (BVerfG) |
§§: | StromStG § 10 Abs. 1, StromStV § 18 Abs. 1, AO § 110 Abs. 1, AO § 171 Abs. 3, AO § 47, AO § 110 Abs. 2, AO § 110 Abs. 3, StromStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ablaufhemmung, Antrag, Frist, Erstattung, Festsetzungsfrist, Steuererklärung, Steuervergütung, Verjährung, Verschulden, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO durch Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Beantragung einer Steuervergütung - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | VII R 3/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2008 II S. 462 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 08 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2009 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1692/08 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |