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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 37/07 (BFH) |
§§: | EStG § 15, EStG § 16 Abs. 3, AO § 4, FGO § 76 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Sachliche Verflechtung, Treu und Glauben, Abschnittsbesteuerung |
Rechtsfrage: | Vorliegen einer Betriebsaufspaltung und Versteuerung eines Aufgabegewinns durch deren Beendigung: Können entgegen der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse besondere Umstände innerhalb der Betriebsgesellschaft deren Beherrschung durch den Minderheitsgesellschafter rechtfertigen (hier: unwiderrufliches notarielles Kaufangebot auf Erwerb der restlichen Geschäftsanteile zu festgelegten Konditionen und tatsächliche alleinige Geschäftsführung), so dass eine personelle Verflechtung entfällt? Wird das Prinzip der Abschnittsbesteuerung durch die Grundsätze von Treu und Glauben verdrängt, wenn das FA bei voller Kenntnis der Tatsachen jahrelang beharrlich aktiv keine Betriebsaufspaltung annimmt und seine Rechtsauffassung erst durch die verschärfte BFH-Rechtsprechung zur sachlichen Verflechtung ändert? Unzureichende Sachaufklärung sowie Verletzung richterlicher Hinweispflichten und rechtlichen Gehörs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1049/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 03 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 37/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 75 |