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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Mittelpunkt der Betätigung, Außendienst |
Rechtsfrage: | Voller oder nur beschränkter Abzug von Aufwendungen für betrieblich genutzte und vom privaten Wohnbereich getrennte Büroräume im Einfamilienhaus eines Verlagsbeauftragten. Abgrenzung zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Betriebsstätte. Bilden die Büroräume auch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I 241/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 29 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 1/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 83 |