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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 67/06 (BFH)
§§: EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung, Leistungsfähigkeit
Rechtsfrage: Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bei echten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (keine Sonderabschreibungen) im Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? - Verstößt diese Vorschrift gegen das Rückwirkungsverbot? Ist sie außerdem wegen der Kompliziertheit und ihrer Unverständlichkeit für "Normalbürger" verfassungswidrig? - Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 01.06.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 2331/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1253
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2011
Erledigungs-Az: IX R 67/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 35/06 ist bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6.2.2007) - Verfahren wieder aufgenommen - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 24