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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 87/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer |
Rechtsfrage: | Ist das Tatbestandsmerkmal "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" für den begrenzten Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers erfüllt, wenn ihm die Mitbenutzung eines Schreibtisches in einem Dienstzimmer lediglich für die Mitarbeit in der Schulleitung, nicht aber für die Vor- und Nachbereitung seiner unterrichtenden Tätigkeit sowie die Unterbringung seiner eigenen Lehrmittel gestattet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I 119/1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 17 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |