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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/20 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, EStG § 19, EStG § 3 Nr. 62 |
Schlagwörter | Pensionskasse, Grenzgänger, Arbeitslohn, Zufluss, Arbeitgeberanteil, Einheitlichkeit |
Rechtsfrage: | Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse bei einem Grenzgänger als Arbeitslohn: Inwieweit wird ein Zufluss bereits zum Zeitpunkt bei den Einzahlungen des Arbeitgebers in die Pensionskasse realisiert? Frage der steuerrechtlichen Beurteilung von Beiträgen an (und Leistungen von) Schweizer öffentlich-rechtliche(n) Pensionskassen im Hinblick auf die einheitliche Behandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Pensionskassen im BMF-Schreiben vom 27.7.2016 (BStBl 2016 I S. 759) und die zu öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ergangenen BFH-Urteile vom 23.10.2013 X R 33/10 (BFHE 243 S. 332, BStBl 2014 II S. 103) und vom 16.9.2015 I R 83/11 (BFHE 253 S. 527, BStBl 2016 II S. 681). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1497/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 08 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 02 72 |