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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 85/99 |
| §§: | AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 177, EStG § 14 a Abs 4 |
| Schlagwörter | Fehler, Änderung, Freibetrag, Landwirtschaft, Weichender Erbe |
| Rechtsfrage: | Kann das FA, wenn es ursprünglich bei der Entnahme eines bebauten Grundstücks aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu hohe Freibeträge wegen Abfindung des weichenden Erben gewährt hat, viele Jahre später, wenn die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes erklärt wird, die ursprünglichen Steuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 berichtigen (rückwirkendes Ereignis: Keine Hofübergabe)? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.10.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 200/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 92 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.11.2000 |
| Erledigungs-Az: | IV R 85/99 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 03 50 |