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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/20 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Fahrtenbuch, Nachweis, Schätzung, 1 %-Regelung, Privatnutzung, Firmenwagen |
Rechtsfrage: | Dürfen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 611/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 01 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 03 06 |