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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 53/99 |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2, AO § 45, BGB § 1922, BGB § 1967 |
Schlagwörter | Freibetrag, Betriebsvermögen, Erklärung, Schenker, Rechtsnachfolger |
Rechtsfrage: | Postmortale Nachholung der Erklärung zur Inanspruchnahme des Freibetrags für Betriebsvermögen. Kann beim Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach dem Tod des Schenkers der Erwerber als Alleinerbe noch die dem Schenker vorbehaltene Befugnis zur Abgabe der Erklärung wegen der Inanspruchnahme des Freibetrags für Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG 1994 abgeben; d.h. ist dieses Recht übertragbar oder vererblich (vgl. Ländererlasse vom 29.11.1994, BStBl I 1994, 905, Tz. 3.2.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.3.1997 4 K 1977/96, DStRE 1997, 521). - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | IV 311/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 53/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 24 |