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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kind, Familienwohnung, Erziehungsurlaub
Rechtsfrage: Ist die Rechtsprechung des BFH zur beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung aus Anlass einer Eheschließung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden, wenn diese während der Zeit des Erziehungsurlaubs der Partnerin an deren Wohn- und Beschäftigungsort zusammen mit dem gemeinsamen Kind eine Familienwohnung beziehen und der Partner weiterhin an seinem Beschäftigungsort seine bisherige Wohnung beibehält (zuletzt BFH-Beschluss VI B 113/02, BFH/NV 2003 S. 616)? Ist die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs der geforderten Berufstätigkeit gleichgestellt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 579/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 264
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: VI R 31/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 13 15