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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/19 (BFH)
§§: GewStG § 4, AO § 184, AO § 182 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Gemeinde, Bindungswirkung, Gewerbesteuermessbescheid
Rechtsfrage: Regelt ein Gewerbesteuermessbescheid, in dem eine Gemeinde als hebeberechtigt benannt ist, die Frage der Hebeberechtigung mit Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen, oder ist die Bestimmung der hebeberechtigten Gemeinde, sofern sie nicht Gegenstand eines Zuteilungs- oder Zerlegungsbescheids ist, eigenständig beim Erlass des Gewerbesteuerbescheids zu prüfen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.09.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 3144/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2023
Erledigungs-Az: IV R 3/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 12 34