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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 36/18 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5 Satz 6, EStG § 6 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1, UmwStG § 20 Abs. 2, GewStG § 7 Satz 1
Schlagwörter Grundstück, Einbringung, Stille Reserven, Umwandlung, Buchwertverknüpfung
Rechtsfrage: Liegt eine Sperrfristverletzung im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG mit der Folge rückwirkenden Teilwertansatzes vor, wenn im Rahmen einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, nachdem innerhalb von sieben Jahren zuvor eine Tochtergesellschaft (Klägerin) ein Grundstück zum Buchwert auf eine Enkelgesellschaft übertragen hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.10.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 173/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2021
Erledigungs-Az: IV R 36/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 17 38