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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 131/18 (BVerfG) |
§§: | KStG 1999 § 8 b Abs. 6 Nr. 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54, AEUV Art. 63, DBA-Belgien Art. 23 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ausschüttung, Gewinnanteil, ausländische Gesellschaft, Doppelbesteuerung, Freistellung, Niederlassungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8 b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung nach DBA - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | I R 87/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 259 S. 435, DStR 2018 S. 67 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 22 42 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2019 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 131/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |