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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/12 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB VIII § 34, SGB VIII § 33
Schlagwörter Steuerfreiheit, Erziehungsbeihilfe, Erzieherin, Selbständige Arbeit
Rechtsfrage: Sind die an eine selbständige Erzieherin ausgezahlten Erziehungsgelder keine steuerfreien Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, sondern steuerpflichtige Einnahmen i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn es sich bei den Zahlungen einer Stadt an einen privaten Verein, aus denen dieser die an die Erzieherin im Rahmen eines Jugendhilfeprojekts geleisteten Erziehungsgelder für die Betreuung eines Jugendlichen finanziert, um Pflegesätze für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.09.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 478/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 9/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 40