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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 8/12 (BFH)
§§: AO § 227, EnergieStG § 60, StromStG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Stromsteuer, Erstattung, Billigkeit, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Antrag des Energieversorgungsunternehmens auf Erstattung von Stromsteuer wegen Forderungsausfällen infolge Tod oder Insolvenz der Endverbraucher und Uneinbringlichkeit bereits titulierter Forderungen. Ist ein sachlicher Billigkeitserlass der nicht überwälzbaren besonderen Verbrauchsteuer geboten, wenn der Steuerträger nicht in der Lage ist, die Stromsteuer über den Preis an den Versorger (Steuerschuldner) zu entrichten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.01.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 51/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2013
Erledigungs-Az: VII R 8/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 08 44