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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/10 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Berechtigter, Änderung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Zu welchem Zeitpunkt wirkt die im Laufe eines Monats erklärte Änderung der Berechtigtenbestimmung, wenn das Kindergeld für diesen Monat noch nicht ausgezahlt ist, weil es bisher immer erst am Monatsende mit dem Gehalt des bisher Berechtigten abgerechnet und überwiesen worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.06.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 4132/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2012
Erledigungs-Az: III R 42/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 25 64