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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 36/06
§§: EStG § 18, BGB § 242, AO 1977 § 88 Abs. 1
Schlagwörter Tatsächliche Verständigung, Außenprüfung, Treu und Glauben, Anfechtung
Rechtsfrage: Inwiefern sind die zivilrechtlichen Grundsätze zur Anfechtung, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zu § 242 BGB auf eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung anwendbar? - Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wenn bei Unterzeichnung der tatsächlichen Verständigung nicht auf die strafrechtliche Tragweite der Erklärung hingewiesen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.05.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 2674/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1306
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 33 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2009
Erledigungs-Az: VIII R 78/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 78/06 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 32