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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 12/00 |
§§: | EStG § 9 a Nr 2 |
Schlagwörter | Kreditkosten, Abschlussgebühr, Bausparvertrag, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Bausparvertrags-Abschlussgebühr als sonstige Kreditkosten neben dem Pauschbetrag des § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG als Werbungskosten abziehbar - Auslegung des Begriffs "Schuldzinsen" i.S. von § 9 a Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 69/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 12/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 73, SIS 03 08 18 |