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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 98/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand |
Rechtsfrage: | Ist das FA auch bei Überschreitung der Aufgriffgrenze von 20 v.H. der R 157 Abs. 5 EStR 1990 (jetzt: 15 v.H. gem. R 157 Abs. 4 EStR 1999) verpflichtet zu prüfen, ob die konkret getätigten Aufwendungen Herstellungskosten i.S. von § 255 Abs. 2 HGB sind - Ist die neuere BFH-Rechtsprechung dahingehend zu verstehen, dass Maßstab für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer "wesentlichen Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern ausschließlich dessen Zustand im Erwerbszeitpunkt ist - Kommt den Grundsätzen des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands bei der Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand noch eine eigenständige Bedeutung zu? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3824/95 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 98/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 05 90 |