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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 64/96
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1, AO 1977 § 155
Schlagwörter Steuerbescheid, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Ist eine Steuerfestsetzung vor Ablauf der Festsetzungsfrist i.S. des § 169 AO 1977 erst dann erfolgt, wenn der Steuerbescheid dem Stpfl. zugestellt worden ist oder genügt es schon, wenn die Steuerfestsetzung EDV-mäßig abgeschlossen ist und der Steuerbescheid zur Versendung vorbereitet wurde, der Berechnungsbogen sich bei den FA-Akten befindet? Im Streitfall hat der Stpfl. den Zugang des Steuerbescheides bestritten. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.05.1996
Vorinstanz/AZ: II 596/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.1998
Erledigungs-Az: IV R 64/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 15 71