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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 50/18 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 2, BRKG § 5, BRKG § 4
Schlagwörter Dienstreise, Pauschale, Flugzeug, Wahlrecht, Aufwendungen, Bahn, Beifahrer
Rechtsfrage: Können für die Benutzung der Bahn oder eines Flugzeugs auf Dienstreisen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 2 EStG keine pauschalen Kilometersätze anstelle der tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, da die Verweisung auf die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG als Tatbestandsmerkmal umfasst, dass ein Fahrzeug benutzt wurde, das kein in § 4 BRKG genanntes Beförderungsmittel ist? - Sind grundsätzlich auch für Fahrten als Beifahrer im PKW eines anderen Dienstreisenden pauschale Fahrtkosten abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 02.11.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 99/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2019 S. 155
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 21 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2021
Erledigungs-Az: VI R 50/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 78