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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2454/12 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 4 f i.d.F. vom 26.4.2006, EStG 2002 § 9 Abs. 5 Satz 1 i.d.F. vom 26.4.2006, EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 8 i.d.F. vom 26.4.2006, EStG 2002 § 3 Nr. 33 i.d.F. vom 26.4.2006, EStG 2002 § 32 Abs. 6 i.d.F. vom 26.4.2006, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verfassung, Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kind, Kinderbetreuungskosten, Krankheit, Werbungskosten, Schwangerschaft, Arbeitnehmer, Gesetzgeber, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.07.2012
Vorinstanz/AZ: III R 80/09
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2012 S. 1866
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 25 65
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.05.2014
Erledigungs-Az: 2 BvR 2454/12
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen