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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 20/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Renovierung, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Renovierung und den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein - selbstgenutztes - Einfamilienhaus in Höhe von rd. 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten als sofort abziehbare Vorkosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserung)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 192/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 20/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 04 |