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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 12/05 |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BewG § 12, BewG § 15 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Bauerrichtungskosten, Kapitalnutzung, Gegenleistung |
Rechtsfrage: | Ist bei Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks der dem Auftragnehmer des Bauvertrags durch vorzeitige Entgeltszahlung gewährte Kapitalnutzungsvorteil von weniger als einem Jahr in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen und wie ist dieser zu bewerten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1192/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 556 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 12/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 42 15 |